Kosten

Die Rechnungsstellung erfolgt sowohl für Selbstzahler als auch für Privatversicherte auf Basis der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Die meisten Privatversicherungen legen für die Kostenerstattung die Sätze der GebüH zu Grunde. Hier ist es empfehlenswert sich seinen Vertrag genau anzuschauen und dabei zu prüfen, ob und in wie weit Leistungen durch einen Heilpraktiker abgesichert sind.

 

Viele gesetzlichen Krankenkassen bieten Zusatzversicherungen an, die die Kostenerstattung für Leistungen von Heilpraktikern beinhalten.

 

Seid einigen Monaten häufen sich Anfragen zur Therapie und Therapieplänen auch per Telefon, Mail und Nachrichtendiensten. Die Beantwortung nimmt genauso Zeit in Anspruch wie jeder Folgetermin. Ich bitte daher um Verständnis, dass Antworten mit eindeutlig beratendem Charakter auch mit einer Beratungsgebühr ab 01.10.2019 berechnet werden. 

Hierzu wird die Gebührenziffer 3 ( kurze Beratung mit 4 Euro) oder 5 ( Beratung unter 15min mit 10 bis 20 Euro) veranschlagt. Ich bitte hierfür um Verständnis. 

 

Häufig gestellte Frage:

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen doch auch Akupunktur, oder?

Akupunkturbehandlungen werden von gesetzlichen Krankenkassen nur bezahlt, wenn diese durch einen Arzt durchgeführt werden. Bitte beachten Sie dabei, dass nur 2 Indikationen ( unterer Rückenschmerz und Knieschmerzen ) von den gesetzlichen Kassen erstattet werden. Der Sinn und Zweck einer solchen Behandlung ist allerdings nach der Philosophie der Chinesischen Medizin  mehr als fraglich. Es macht mehr Sinn den ganzen Menschen zu betrachten und nach den Ursachen zu schauen, als nur ein Knie oder den unteren Teil des Rückens.

 

 

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© Dirk Zaloudek Heilpraktiker